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Berlin streetart Bücher 'berlin city language' + 'street art Berlin'
!-_-.4rtist.com#-_- Joined: Dec 30 2005 Postings: 80 | Posted: Apr 21 2006, 07:44PM da der prestel Verlag inzwischen 2 Bücher ohne Nennung der künstler veröffentlicht hat gab es folgenden Schriftwechsel zwischen Gould und dem Verlag. Aus meiner Sicht liegt in meinem Falle auch eine Verletzung meines copyrights vor , da temporäre Dinge im 2ten Buch veröffentlicht sind. Bei temporären Gestaltungen mit einer verweildauer kürzer als ein halbes Jahr liegt das copyright beim Künstler. Genau weiß dies die Vg Bild-Kunst bildkunst.de Der oben erwähnte schriftwechsel Diese Mail, die entweder ich Euch geschickt habe oder die Euch von einem Freund weitergeleitet wurde, enthält meinen Briefwechsel mit dem Müchner Prestel Verlag. Es geht um das Photobuch 'Berlin Street Art' von Sven Zimmermann, das letztes Jahr erschienen ist und von den darin enthaltenen Künstlern insgesamt als ärgerlich empfunden wird. Die Mail besteht aus drei Teilen: 1. Mein Aktueller Brief an den Prestel Verlag 2. Die Stellungnahme des Anwaltes vom Prestel Verlag, zitiert aus dem Brief an mich 3. Meine ursprüngliche Mail an den Prestel Verlag Wenn Euch das Thema als relevant erscheint, würde ich mich freuen, wenn Ihr meine Mail weiterleitet oder sogar zur Diskussion in irgendwelche Foren stellt. Achtet dabei aber bitte auf zwei Dinge: - Bitte schickt es nur an Leute, Seiten oder Foren, die das ganze auch tatsächlich interessieren könnte! Es gibt schließlich nichts Schlimmeres als wahllos versendete Kettenbriefe. - Bitte löscht meine Mailadresse beim Weiterleiten aus der Mail. Wenn Ihr wiederum völlig anderer Meinung seid als ich oder Anregungen habt, würde mich das natürlich auch interessieren! Vielen Dank und liebe Grüße, Gould (der langsamste Plakatierer Berlins) -------------------- 1. Mein aktueller Brief an den Prestel Verlag: Sehr geehrter Herr [... Name in Originalbrief enthalten], dies ist ein offener Brief. Ich antworte Ihnen hiermit auf Ihr Schreiben vom 31. März 2006, das einer E-Mail meinerseits vom 03. März 2006 folgte. Als Geschäftsführer des Prestel Verlags haben Sie mir in Ihrem Brief angeboten, in die zweite Auflage des von Ihnen verlegten Buches 'Berlin Street Art' von Sven Zimmermann einen Hinweis auf meine Urheberschaft aufzunehmen und mir 100 Freiexemplare zukommen zulassen, 'um diese Angelegenheit zu regeln'. Den längsten Teil Ihres Schreibens hat die Stellungnahme Ihres Anwaltes eingenommen, der behauptet, daß jegliche kommerzielle Nutzung von Street Art absolut rechtens sei (!). Daß Sie direkt einen Juristen hinzugezogen haben, hat mich etwas verwundert. Hat meine Mail an Sie das tatsächlich herausgefordert? Wenn ich den Prestel Verlag wirklich hätte verklagen wollen, hätten Sie schließlich Post von einem Anwalt gekriegt! Mir wäre es lieber gewesen, wenn Sie mir nicht formell-juristisch sondern editorisch-verlegerisch geantwortet hätten, ob Sie meine Probleme mit Ihrem Buch nachvollziehen können und ob Sie offen für Verbesserungsvorschläge seitens der Street Art Aktivisten sind. Schließlich habe ich meine Mail trotz der enthaltenen Kritik bewußt sachlich und außerdem gänzlich frei von finanziellen Forderungen gehalten, weil mir natürlich bewußt ist, daß Sie in München kein Experte für Berliner Straßenkunst sein können! Doch gerade deshalb sind Sie ja auch nicht in der Lage, die Qualität von Sven Zimmermanns Arbeit zu beurteilen, welche Sie in die zweite Auflage schicken. Daraus erklärt sich auch, warum Ihnen zum Beispiel die im Buch enthaltene Photomontage nicht nur nicht aufgefallen ist, sondern Sie diese sogar gerne verwendet haben, um 'Berlin Street Art' zu bewerben! Oder ist das vorsätzlich geschehen? Hätte in diesem Fall Ihr Anwalt für solch eine Täuschung der Käufer auch eine Rechtfertigung parat? Als ich Ihnen in meiner Mail das Zahlenbeispiel gegeben habe, daß fast ein Viertel der Photoseiten von 'Berlin Street Art' Arbeiten von mir enthält, so habe ich das getan, um Ihnen im Verlag deutlich zu machen, daß Sven Zimmermann dem Titel seines Buches in keinster Weise gerecht geworden ist. Er hat nicht mal annähernd versucht, einen Eindruck von Berlin und den vielen, hervorragenden und auf die verschiedenen Stadtteile verteilten Street Art Aktivisten zu vermitteln. Stattdessen hat er größtenteils in seiner Nachbarschaft Berlin-Friedrichshain geknipst und dabei eine sehr überschaubare Anzahl von Straßenkünstlern erwischt. Ihr Brief könnte folgendermaßen zusammenfaßt werden: 'Dir steht absolut gar nichts zu! Trotzdem darfst Du 100 Exemplare des Buches haben. Das bedeutet jedoch nicht, daß Dir irgendetwas zustände!' Sie drängen mich in die Position eines lästigen Bittstellers. Mir erscheint es so, daß Sie Ihren Umgang mit meinen Arbeiten und denen der anderen Straßenkünstler selbst nicht für ganz sauber halten. Zudem wirkt Ihre Gesetzesauslegung äußerst windig, wobei ich von einem Anwalt, der von Ihnen beauftragt und bezahlt wird, natürlich keine andere, dem Prestel Verlag eventuell sehr ungelegene Rechtsauffassung erwartet hätte! An Ihren Freiexemplaren bin ich nicht interessiert! Ich habe an Sie keinerlei 'Honoraransprüche' gestellt. Insofern ist der Sachwert Ihres überraschenden Angebotes wahrscheinlich sogar recht großzügig, der idelle Wert allerdings absurd bis unverschämt. Wie aus meiner Mail deutlich geworden sein dürfte, hat mir 'Berlin Street Art' von seiner Machart her keine Freude bereitet. Was soll ich also Ihrer Meinung nach mit 100 Stück davon anfangen? Sie an die anderen verärgerten Straßenkünstler verteilen, deren Werke darin ebenfalls zu Geld gemacht werden? Mir erscheint das ganze wie eine Schweigegeldzahlung. Ich will mich mit Ihrem Buch nicht gemein machen! Was den von Ihnen in Aussicht gestellten Urheberschaftsnachweis angeht, so habe ich mich, um eine Sonderbehandlung meiner Arbeiten zu vermeiden, direkt nach Empfang Ihres Briefes hingesetzt und ein Künstlerregister für das gesamte Buch verfaßt, so wie es in anderen Bildbänden Ihres Verlages ganz selbstverständlich enthalten ist. Ich frage mich aber inzwischen, warum ich Ihnen freiwillig die Arbeit abnehmen sollte, die Sie allem Anschein nach noch nicht einmal für nötig erachten? Ihr Anwalt schreibt dazu, daß man die Namen bzw. 'Signaturen' der einzelnen Künstler, sofern sie in den jeweiligen Arbeiten enthalten seien, auch in den von Ihnen publizierten Abbildungen dieser Arbeiten finden könne. Auf diese Weise versuchen Sie Ihren editorisch miserablen Umgang mit fremder Kunst zu legetimieren, während Sie gleichzeitig mit der Covergestaltung Ihres gerade erschienenen Nachfolgewerkes zu 'Berlin Street Art' beweisen, daß Ihnen der in einer Arbeit enthaltene Künstlername ebenfalls nichts, aber rein gar nichts wert ist: Das Plakat der Künstlergruppe F*CK YOUR CREW gefällt Ihnen zwar so gut, daß Sie es zum Titelbild von 'City Language Berlin' machen, aber Sie retuschieren schamlos den Künstlernamen aus dem Photo heraus, um an gleicher Stelle den Titel Ihres Buches einzusetzen! Darf man solch eine Dreistigkeit etwa professionelle Verlagsarbeit nennen? Haben Sie das bei den Titelbildern mit Grosz, Beckmann oder Klimt ähnlich gehalten? Ihren renommierten Verlag habe ich während meines Kunstgeschichtsstudiums kennen- und schätzengelernt. Ich habe mich in der letzten Zeit immer wieder gefragt, warum gerade aus Ihrem Hause zwei solche 'Problemkinder' kommen. Die Antwort ist ganz einfach: Die zwanzig anderen mir bekannten Street Art-Bücher, die international in den letzten Jahren erschienen sind, stammen allesamt von Mitgliedern der Street Art-Szene selbst oder Leuten, die Kontakt zu den Aktivisten und Künstlern aufgebaut haben. Dieses Vorgehen kann ich Ihnen nur empfehlen, wenn Sie nicht nur Interesse an einem Buch mit guten Verkaufszahlen, sondern auch an einem guten Buch mit guten Verkaufszahlen haben sollten. Es ist wirklich nicht schwer, an die Künstler, Schreiber und Dokumentatoren von deutscher und internationaler Street Art heranzukommen! Glauben Sie mir, diese Leute haben noch sehr viel bessere Photos auf ihren Festplatten als irgendein Sven Zimmermann, können Geschichten zu den Arbeiten erzählen, spannende Zustandsveränderungen aufzeigen, eine Systematik erstellen und außerdem das nötige Verantwortungsbewußtsein einbringen! Von solchen Leuten bekämen Sie dann auch auf keinen Fall Photomontagen untergejubelt, die der Glaubwürdigkeit der anderen Bilder unnötig schaden. Ein gewisses Maß an redaktioneller Sorgfältigkeit sollte man doch von einem Buch des Prestel Verlags erwarten dürfen, vor allem, wenn es sich in kurzer Zeit so gut verkauft hat, daß schon eine zweite Auflage geplant und zudem bereits ein Nachfolgewerk erschienen ist! Mit freundlichen Grüßen, [... Name in Originalbrief enthalten] -------------------- 2. Prestel Verlag, Stellungnahme des Anwaltes, zitiert aus dem Brief an mich: „Die in unserem Buch enthaltenen Abbildungen wurden von öffentlichen Flächen aus hergestellt, die frei zugänglich sind. Damit geht das Urheberrechtsgesetz davon aus, dass jemand, der Street Art auf solche öffentlich einsehbare Flächen anbringt, damit zugleich auch eine Widmung vornimmt, die dahin lautet, dass sie öffentlich verwendbar sind. Deshalb statuiert § 59 Urheberrechtsgesetz ausdrücklich, daß die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe solcher Kunstwerke einschränkungsfrei zulässig ist und auch gewerblich genutzt werden darf. Aus dieser freien Nutzbarkeit folgt, daß der Urheber von Street Art keinen Anspruch gegen denjenigen hat der das entstandene Werk durch Photographie, Buch, Kalender, Film oder auch in sonst beliebiger Weise vervielfältigt und verbreitet. Auch eine Benennung als Urheber steht einem Street Art Künstler jedenfalls dann nicht zu, wenn am betreffenden Werk keine oder keine eindeutige Signatur vorgenommen wird. Denn der Verzicht auf eine Signatur zeigt den Willen, als Künstler anonym zu bleiben, weil der Street Art Künstler wissen muß, daß es für den Betrachter des Kunstwerkes keine Möglichkeit gibt, seinen Namen und seine Adresse herauszufinden. Soweit Signaturen vorhanden sind, sind diese in unseren Abbildungen mit enthalten. Insofern ist also eine Benennung des Künstlers allein durch die Abbildungen erfüllt. Schließlich ist eine Anspruchstellung des Künstlers auch deshalb rechtlich problematisch, weil nie sicher sein kann, ob es sich um das Werk eines Künstlers handelt oder ob möglicherweise ein Werk durch Übermalen, Verändern oder Ergänzen durch einen anderen Künstler modifiziert wurde.' -------------------- 3. Meine ursprüngliche Mail an den Prestel Verlag: Sehr geehrte Damen und Herren des Prestel Verlags! Ihr Buch 'Street Art Berlin' (von Sven Zimmermann) hat mich, einen der darin enthaltenen Künstler, erschüttert. Wie kann es sein, daß ein solch renommierter Verlag wie der Ihre ein Buch anbietet, in dem derart sorglos mit den Ideen und Kunstwerken Dritter umgegangen wird, ohne daß die Urheber um Erlaubnis gefragt werden? Dies wäre durchaus möglich gewesen, da die gezeigten Arbeiten fast ausnahmslos von nur einer kleinen Gruppe von Künstlern aus Berlin-Friedrichshain stammen. Als Beispiel: Das Buch enthält knapp 90 Photo-Seiten. Auf genau 20 dieser Seiten sind Arbeiten von mir zu sehen! Wie ich gerade in einem Interview gelesen habe, hat Sven Zimmermann auf die Frage, warum er sich nicht mit den Künstlern in Verbindung gesetzt habe, geantwortet, daß er beim Konzert einer Band, die er toll findet, nicht unbedingt in den Backstage-Bereich gehen müße. Um dieses sinngemäß wiedergegebene Sprachbild aufzugreifen, möchte ich betonen, daß Sven Zimmermann viel eher auf dem Konzert der Band ein Aufnahmegerät eingeschaltet hat und nun den Live-Mitschnitt verkauft, ohne die Musiker jemals gefragt zu haben! Zahlreiche andere Buchprojekte oder Medien wie das Berliner Stadtmagazin Zitty oder der Fernsehsender Arte haben mich auch kontaktiert, bevor sie meine Arbeiten abgebildet haben. Solch ein verantwortungsbewußter Umgang mit Ideen und Kunstwerken sollte doch selbstverständlich sein, oder? Also die anderen im Buch enthaltenen Künstler und ich sind ratlos! Wie kann man nun damit umgehen? Wie bewerten Sie den Fall? Mit freundlichen Grüßen, Gould |
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